AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
satz & stil Grafikbüro, Anna Karina Rothaug
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Verträge über Grafikdesignleistungen und damit verbundene Leistungen zwischen Anna Karina Rothaug, handelnd unter satz & stil Grafikbüro, und ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Angebote und Vertragsschluss
Angebote sind innerhalb der jeweils angegebenen Annahmefrist verbindlich. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Auftraggeberin oder der Auftraggeber das Angebot innerhalb dieser Frist unverändert annimmt, beispielsweise per E-Mail.
Bei einer verspäteten Annahme oder gewünschten Änderungen kommt der Vertrag erst durch eine entsprechende Einigung zustande.
3. Leistungen & Mitwirkungspflichten
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und ergänzenden Vereinbarungen. Dazu gehören insbesondere die vereinbarten Gestaltungsleistungen, Lieferformate, Korrekturrunden und gegebenenfalls Leistungen rund um die Druckproduktion.
Zusätzliche Entwürfe, Änderungen am vereinbarten Briefing oder sonstige Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs werden gesondert vergütet, wenn dies vereinbart wird. Vor Beginn informiert satz & stil über die voraussichtlichen Mehrkosten und mögliche Auswirkungen auf Termine.
Die Beseitigung von Mängeln der vereinbarten Leistung ist keine kostenpflichtige Zusatzleistung und wird nicht auf enthaltene Korrekturrunden angerechnet.
Ein gesondertes Lektorat, eine Faktenprüfung oder eine rechtliche Prüfung gehört nur zum Leistungsumfang, wenn dies vereinbart wurde. Die Pflicht zur vertragsgemäßen Ausführung sowie eigene gesetzliche Prüf- und Hinweispflichten bleiben unberührt.
4. Mitwirkung und Termine
Die Auftraggeberin oder der Auftraggeber stellt erforderliche Texte, Bilder, Informationen und sonstige Materialien vollständig, in geeigneter Form und zu den vereinbarten Terminen bereit. Rückmeldungen und Freigaben erfolgen innerhalb der vereinbarten Fristen.
Verzögert sich das Projekt durch ausbleibende Mitwirkung, verschieben sich betroffene Termine angemessen um die dadurch verursachte Verzögerung und eine gegebenenfalls erforderliche angemessene Wiederanlaufzeit. satz & stil informiert über den angepassten Zeitplan.
Zusätzliche Arbeiten infolge verspäteter oder geänderter Inhalte werden nach Ziffer 3 abgestimmt.
5. Vergütung
Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Die Leistungen von satz & stil sind aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Umsatzsteuer wird daher nicht gesondert ausgewiesen. Etwaige zusätzliche Kosten, beispielsweise für Druckleistungen, werden vor der Beauftragung vereinbart.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu bezahlen. Bei abnahmepflichtigen Werkleistungen wird die Schlussvergütung nicht vor der Abnahme fällig.
Abschlagszahlungen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechend dem Wert der bereits erbrachten und vertraglich geschuldeten Leistungen verlangt werden. Diese Leistungen werden nachvollziehbar aufgestellt.
Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
6. Prüfung und Druckfreigabe
Vor der Druckproduktion erhält die Auftraggeberin oder der Auftraggeber die vorgesehene Druckfassung zur Prüfung und Freigabe.
Die Auftraggeberin oder der Auftraggeber prüft die in dieser Fassung erkennbaren Inhalte sorgfältig auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Dies betrifft insbesondere Texte, Zahlen, Namen, Kontaktdaten, Bildauswahl und Seitenfolge. Eine technische Fachprüfung wird damit nicht verlangt.
Die Druckfreigabe erfolgt in Textform, beispielsweise per E-Mail, und bezieht sich auf die eindeutig bezeichnete Dateiversion. Ändert satz & stil anschließend diese Fassung, wird die überarbeitete Version erneut zur Freigabe vorgelegt.
Die Freigabe entbindet satz & stil nicht von der vertragsgemäßen Erfüllung der übernommenen Leistungen. Ob eine unterlassene oder unzureichende Prüfung zu einem Mitverschulden führt, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ein pauschaler Ausschluss der Haftung ist mit der Freigabe nicht verbunden.
7. Druckaufträge und Fremdleistungen
Vor der Beauftragung einer Druckerei oder anderer kostenpflichtiger Dienstleister wird vereinbart, wer den Auftrag erteilt, welche Leistungen satz & stil übernimmt und welche Kosten entstehen.
Beauftragt die Auftraggeberin oder der Auftraggeber die Druckerei unmittelbar, besteht der Druckvertrag zwischen diesen Parteien. satz & stil schuldet in diesem Fall die im eigenen Auftrag vereinbarten Leistungen, beispielsweise die Gestaltung und Erstellung der Druckdaten. Eine zusätzliche Betreuung der Druckproduktion bedarf einer Vereinbarung. Für eigene Pflichtverletzungen haftet satz & stil nach Ziffer 10.
Beauftragt satz & stil eine Druckerei im eigenen Namen zur Erfüllung der gegenüber der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber übernommenen Leistungen, bleibt satz & stil für diese Leistungen verantwortlich. Gesetzliche Ansprüche können nicht allein wegen der Einschaltung einer Druckerei auf diese verwiesen werden.
8. Nutzungsrechte und Arbeitsdateien
Mit vollständiger Bezahlung der für die jeweilige Leistung vereinbarten Vergütung werden die vereinbarten Nutzungsrechte an den finalen Arbeitsergebnissen eingeräumt.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden einfache Nutzungsrechte für den vertraglich vereinbarten Zweck eingeräumt. Ausschließliche Nutzungsrechte und der räumliche, zeitliche und inhaltliche Nutzungsumfang werden im jeweiligen Angebot festgelegt.
Nicht ausgewählte Entwürfe und Zwischenstände dürfen ohne gesonderte Vereinbarung nicht von der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber genutzt werden.
Offene Arbeitsdateien, beispielsweise InDesign- oder Illustrator-Dateien, gehören nur zum Leistungsumfang, wenn ihre Herausgabe ausdrücklich vereinbart wurde.
Für Schriften, Stockbilder und andere Materialien Dritter gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen. Über relevante Nutzungseinschränkungen und zusätzlich erforderliche Lizenzen informiert satz & stil vor der vereinbarten Verwendung.
9. Bereitgestellte Materialien
Die Auftraggeberin oder der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass bereitgestellte Materialien für die vereinbarte Verwendung genutzt werden dürfen und erforderliche Rechte und Einwilligungen vorliegen.
Eine gesonderte Markenrecherche oder Prüfung der rechtlichen Schutzfähigkeit von Gestaltungen ist nur Bestandteil des Auftrags, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Eigene gesetzliche Prüf- und Hinweispflichten von satz & stil bleiben unberührt.
10. Haftung und Mängelrechte
satz & stil haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet satz & stil bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Dies sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Auftraggeberin oder der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Diese Beschränkungen gelten auch für Pflichtverletzungen gesetzlicher Vertreter und eingesetzter Erfüllungsgehilfen. Sie gelten nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie oder bei zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
Für Mängel gelten die gesetzlichen Rechte; Schadensersatzansprüche unterliegen den vorstehenden Haftungsregelungen.
11. Vorzeitige Vertragsbeendigung
Für Kündigungen und deren finanzielle Folgen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Bei einer freien Kündigung eines Werkvertrags durch die Auftraggeberin oder den Auftraggeber richtet sich die Vergütung nach § 648 BGB. Dabei sind insbesondere ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb nach den gesetzlichen Vorgaben anzurechnen.
Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt.
12. Vertraulichkeit und Referenznutzung
Vertrauliche Informationen und unveröffentlichte Projektinhalte werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich und rechtlich zulässig ist, eine gesetzliche Pflicht besteht oder eine Zustimmung vorliegt.
satz & stil darf Arbeitsergebnisse nach vorheriger Zustimmung der Auftraggeberin oder des Auftraggebers als Referenz auf der eigenen Website, in sozialen Medien oder in Printmedien zeigen. Rechte Dritter und datenschutzrechtliche Anforderungen bleiben unberührt.
13. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
